Van der Helm Logistics

Am 22. Dezember 2025 wurde die Stellungnahme der Abteilung Beratung des Staatsrates zum Vorschlag zur Einführung einer nationalen Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen von außerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. Die Stellungnahme wurde am 17. Dezember 2025 erstellt und befasst sich mit den rechtlichen, praktischen und finanziellen Folgen dieser Maßnahme.

Hintergrund des Vorschlags

Die Regierung will über eine Änderung des Allgemeinen Zollbeschlusses eine nationale Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Anmeldeposition einführen. Diese Gebühr würde für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert bis einschließlich 150 € gelten, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Eine Anmeldeposition besteht aus einem Warencode. Wenn ein Paket mehrere Produkte enthält, können also mehrere Positionen zur Anwendung kommen.

Mit dieser nationalen Maßnahme nimmt die Niederlande eine mögliche europäische Bearbeitungsgebühr vorweg, die voraussichtlich Ende 2026 eingeführt wird. Die Niederlande will die Gebühr nur einführen, wenn auch Frankreich und Belgien eine vergleichbare nationale Regelung anwenden. Damit will die Regierung verhindern, dass E-Commerce-Sendungen sich in die Niederlande verlagern, was zu einer zusätzlichen Belastung des niederländischen Zolls führen würde.

Dringendes Problem, aber Anmerkungen zur Lösung

Die Abteilung Beratung räumt ein, dass die enorme Zunahme einzelner E-Commerce-Sendungen ein dringendes Problem für den Zoll darstellt. Insbesondere wenn andere Mitgliedstaaten eine nationale Gebühr einführen, kann es notwendig sein, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Wasserkopf-Effekt zu vermeiden.

Gleichzeitig betont die Abteilung, dass nationale Maßnahmen nicht losgelöst von Entwicklungen auf europäischer Ebene betrachtet werden können. So wurde kürzlich vereinbart, dass die derzeitige Befreiung von der Erhebung von Einfuhrzöllen auf Sendungen bis zu 150 € abgeschafft wird. Diese Änderung kann die Art und den Umfang der E-Commerce-Ströme erheblich beeinflussen und damit auch die Notwendigkeit einer nationalen Bearbeitungsgebühr.

Rechtliche Anfälligkeit und finanzielle Risiken

Laut der Abteilung Beratung ist die vorgeschlagene nationale Bearbeitungsgebühr rechtlich anfällig. Die Maßnahme kollidiert mit bestehender europäischer und nationaler Zollgesetzgebung sowie mit internationalen Handelsverträgen. Dadurch besteht das Risiko von Gerichtsverfahren, die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass die Gebühr (teilweise) zurückgezahlt werden muss. Das bringt auch budgetäre Unsicherheiten mit sich.

Darüber hinaus stellt die Abteilung fest, dass die Begründung für die Höhe der Gebühr nicht ausreichend transparent ist. Um eine Bearbeitungsgebühr als Kostenerstattung erheben zu dürfen, muss klar sein, dass diese die tatsächlichen Kosten so gut wie möglich annähert. In der aktuellen Erläuterung scheint nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein, dass bestehende Kontrollen, europäische Wahrnehmungskosten und die Auswirkungen des Wegfalls der Einfuhrzollbefreiung bestehen.

Knapper Zeitplan

Auch der vorgeschlagene Zeitplan wirft Fragen auf. Sowohl für die rechtliche Einbettung als auch für die Durchführung durch den Zoll und durch Parteien, die Anmeldungen einreichen, ist die verfügbare Vorbereitungszeit sehr begrenzt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Durchführungsproblemen in der Praxis.

Empfehlung: Erst einmal innehalten

Obwohl die Abteilung Beratung Verständnis für die Problematik hat, empfiehlt sie der Regierung, vorläufig keine nationale Bearbeitungsgebühr einzuführen. Zuerst sollte deutlich werden, welche Folgen die Abschaffung der Einfuhrzollbefreiung innerhalb der EU hat. Erst danach kann beurteilt werden, ob eine nationale Maßnahme notwendig, rechtlich haltbar und durchführbar ist.

Die Empfehlung an die Regierung lautet daher, die Entscheidung nicht zu treffen, es sei denn, sie wird in diesen Punkten angepasst.

Die vollständige Stellungnahme der Abteilung Beratung kann über die Website des Staatsrates gelesen werden.

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