Der Zoll bereitet sich auf die mögliche Einführung einer nationalen Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen von außerhalb der EU vor. Eine Entwicklung, die auf den ersten Blick Fragen aufwirft, aber vor allem Chancen für eine fairere, transparentere und zukunftsfähigere E-Commerce-Landschaft bietet.
Mehr Aufsicht, weniger Störungen in der Kette
Die Bearbeitungsgebühr soll den stark gestiegenen Strom an E-Commerce-Sendungen besser kontrollieren können. Durch diese Gebühr kann der Zoll in zusätzliche Kapazitäten, moderne Scantechniken und intelligente Anwendungen wie KI investieren. Das sorgt für schnellere und gezieltere Kontrollen, weniger Verzögerungen und einen zuverlässigeren Warenfluss.
Für E-Commerce-Unternehmen bedeutet dies mehr Vorhersehbarkeit in der Lieferkette und weniger Überraschungen bei der Verzollung. Gerade in einem Markt, in dem Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit den Unterschied machen, ist das ein wichtiger Vorteil.
Faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmer
Die Bearbeitungsgebühr gilt für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert unter 150 €, die direkt an Verbraucher in der EU aus Ländern außerhalb der EU geliefert werden. Damit geht der Zoll strukturelle Engpässe an, wie z. B. unrichtige Zollwerte und Produkte, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen.
Dies verhindert unlauteren Wettbewerb und schützt Unternehmer, die ihre Logistik und Compliance ordnungsgemäß geregelt haben. Das Ergebnis ist ein gleicheres Spielfeld, auf dem Qualität, Service und Zuverlässigkeit wieder führend sind.
Klarheit und Einfachheit in der Ausführung
Die Gebühr beträgt 2 € pro Anmeldungsposition und wird monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Es muss keine zusätzliche Sicherheit geleistet werden und die Bearbeitungsgebühr fällt nicht unter den Zollwert. Auch wird keine Mehrwertsteuer darauf berechnet. Damit bleibt die Regelung übersichtlich und beherrschbar für Unternehmen, die täglich große Volumina verarbeiten.
Schritt Richtung europäische Harmonisierung
Die nationale Bearbeitungsgebühr ist eine vorübergehende Maßnahme im Vorfeld der europäischen Bearbeitungsgebühr, die voraussichtlich im November 2026 eingeführt wird. Sobald diese europäische Regelung in Kraft ist, entfällt die nationale Variante. Das bedeutet, dass sich Unternehmen auf einen einheitlichen Ansatz innerhalb Europas vorbereiten, was langfristig für mehr Ruhe und Konsistenz in der internationalen E-Commerce-Logistik sorgt.
Was bedeutet das für Ihre Logistik?
Für wachsende E-Commerce-Unternehmen ist dies der ideale Zeitpunkt, um Prozesse rund um Anmeldung, Datenqualität und Fulfillment weiter zu professionalisieren. Mit dem richtigen Logistikpartner sorgen Sie dafür, dass Anmeldungen korrekt ablaufen, Kosten übersichtlich bleiben und Ihre Kunden weiterhin von schnellen und zuverlässigen Lieferungen profitieren.
Bei Van der Helm Logistics denken wir hierin gerne mit Ihnen mit. Mit unserer Erfahrung in internationaler E-Commerce-Logistik, Zollprozessen und skalierbaren Fulfillmentlösungen helfen wir Ihnen, auf diese und zukünftige Veränderungen vorbereitet zu sein.
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