Von jedem EU-Mitgliedstaat benannte Behörden, die für die Einhaltung der CBAM-Vorschriften, die Überprüfung der Berichte und die Verhängung von Sanktionen zuständig sind.
Von jedem EU-Mitgliedstaat benannte Behörden, die für die Einhaltung der CBAM-Vorschriften, die Überprüfung der Berichte und die Verhängung von Sanktionen zuständig sind.
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