Van der Helm Logistics

Vorgeschlagene Lockerung der CBAM-Vorschriften

Die Europäische Kommission plant eine deutliche Anhebung des Schwellenwerts für den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Der EU-Kommissar für Klima und sauberes Wachstum, Wopke Hoekstra, teilte mit, dass die Kommission in Kürze einen Vorschlag zur Anhebung des derzeitigen Grenzwerts von 150 € pro Sendung vorlegen wird. Dies würde bedeuten, dass etwa 80 Prozent der Unternehmen, die derzeit unter CBAM fallen, ausgenommen werden.

Geringerer Verwaltungsaufwand für kleine Importeure

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind weniger als 20 Prozent der Unternehmen für mehr als 95 Prozent der in CBAM-Waren enthaltenen Emissionen verantwortlich. Durch die Anhebung der Schwelle zielt das System weiterhin auf die größten Emittenten ab, während kleinere Importeure weniger Verwaltungsaufwand haben.

Die niederländische Emissionsbehörde (NEa) hatte sich zuvor für eine Anhebung des Schwellenwerts ausgesprochen. Für Importeure, die nur kleine Mengen von CBAM-Waren einführen, sind die administrativen Verpflichtungen oft unverhältnismäßig hoch. Außerdem handelt es sich in diesen Fällen um relativ geringe CO2-Emissionen, so dass die Auswirkungen auf die Klimaziele begrenzt sind.

Implikationen und weitere Entscheidungen

Obwohl der Vorschlag von Unternehmen und Organisationen wie der NEa begrüßt wurde, ist er noch nicht endgültig. Die Pläne müssen noch weiter ausgearbeitet und von den Mitgliedsstaaten genehmigt werden, bevor der neue Schwellenwert tatsächlich in Kraft tritt. Die genauen Auswirkungen auf die Importeure werden daher von den endgültigen Details der Regelung abhängen.

Was bedeutet das für Importeure und die Logistikbranche?

Auf Van der Helm verfolgen wir die Entwicklungen rund um CBAM genau. Für international tätige Unternehmen ist es wichtig zu wissen, wie sich diese Änderungen auf die Importverfahren und -kosten auswirken können. Mit unserer Expertise in Zollangelegenheiten und grenzüberschreitender Logistik helfen wir unseren Kunden, die Vorschriften einzuhalten und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie sich diese CBAM-Änderungen auf Ihren Importprozess auswirken? Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung.

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