Die CBAM-Verordnung wurde am 10. Mai 2023 unterzeichnet, und die Übergangsperiode begann am 1. Oktober 2023. Die definitive Periode beginnt im Januar 2026.
Die CBAM-Verordnung wurde am 10. Mai 2023 unterzeichnet, und die Übergangsperiode begann am 1. Oktober 2023. Die definitive Periode beginnt im Januar 2026.
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