Van der Helm Logistics

Sehr geehrte Geschäftspartner,

Sind Sie Importeur von EUDR-Waren (Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Rinder oder Holz)? Rechnen Sie mit Due-Diligence-Verpflichtungen und lesen Sie diese E-Mail sorgfältig durch.

Wir möchten Sie über eine neue europäische Verordnung informieren, die Auswirkungen auf Ihre Import- oder Exportaktivitäten haben kann: die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – Verordnung (EU) 2023/1115).

Ziel dieser Verordnung ist es, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu bekämpfen. Die Verpflichtungen treten ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen in Kraft.

Das Ziel der EUDR

Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Produkte „entwaldungsfrei“ sind und der lokalen Gesetzgebung des Ursprungslandes entsprechen. Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen oder den Export von Produkten auf dem EU-Markt, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.

Für welche Produkte gilt dies?

Die EUDR gilt für die folgenden Rohstoffe und alle daraus abgeleiteten Produkte, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind:

  • Kakao
  • Kaffee
  • Palmöl
  • Kautschuk
  • Soja
  • Rinder
  • Holz und Holzprodukte (einschließlich Möbel, Papier usw.)

Prüfen Sie, ob Ihre Produkte oder die von Ihnen verwendeten KN-Codes in diese Liste fallen.

Was ändert sich bei der Einfuhr oder Ausfuhr?

Ab dem Geltungsdatum müssen Importeure und Exporteure vor jeder Zollanmeldung eine Due Diligence Erklärung (DDS) über das neue EU EUDR-Informationssystem einreichen.

Die DDS-Nummer, die Sie erhalten, muss anschließend in der Zollanmeldung angegeben werden. Ohne eine gültige DDS-Nummer kann der Zoll die Anmeldung nicht annehmen oder freigeben.

Darüber hinaus sind Sie als Marktteilnehmer verpflichtet, ein Due-Diligence-System einzurichten, mit dem Sie:

  • Die Herkunft Ihrer Produkte bis auf Parzellenebene zurückverfolgen können,
  • Nachweisen können, dass keine Entwaldung stattgefunden hat, und
  • Eine Risikobewertung und Risikominderung durchführen.

Van der Helm kann die DDS auch für in der EU ansässige Importeure und Exporteure einreichen. Sind Sie daran interessiert? Teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

Worauf können Sie sich vorbereiten?

Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt:

  1. Zu prüfen, ob Ihre Produkte unter die EUDR fallen (über KN-Code oder Produktkategorie).
  2. Zu ermitteln, welche Lieferanten beteiligt sind und ob sie Herkunftsinformationen bis auf Geolocation-Ebene liefern können.
  3. Ihre internen Prozesse (Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, IT-Systeme) anzupassen, um die Due-Diligence-Anforderungen erfüllen zu können.
  4. Sich rechtzeitig mit uns, Ihrem Zollspediteur, abzustimmen, wer die DDS einreicht und wie die Nummer in der Anmeldung verarbeitet wird.

Weitere Informationen oder Unterstützung?

Wir verfolgen die Entwicklungen bezüglich der Einführung der EUDR und der nationalen Durchsetzung (NVWA/Zoll) genau. Haben Sie Fragen dazu, was dies konkret für Ihre Produkte oder Anmeldungen bedeutet? Wenden Sie sich gerne an Ihren festen Ansprechpartner bei Van der Helm!

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