Van der Helm | Logistics

Beste Beziehung,

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen eingeführten Waren bald in den Anwendungsbereich der EUDR Verordnung fallen werden. Mit der neuen Verordnung werden zusätzliche Anforderungen eingeführt, auf die Sie sich vorbereiten müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, den Beitrag Europas zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu verringern und damit den Klimawandel zu bekämpfen. Ursprünglich sollte die Verordnung am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, doch die Umsetzung wurde verschoben. Aufgrund von Verzögerungen bei den Vorbereitungen der Europäischen Kommission wurde das neue Datum für die Umsetzung auf den 30. Dezember 2025 festgesetzt.

Wenn Sie Produkte oder Rohstoffe, die unter die EUDR fallen, herstellen, importieren oder exportieren, müssen Sie sicherstellen, dass diese bis zu diesem Datum die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

Die EUDR verordnung gilt für die folgenden sieben Rohstoffe: Rinder, Ölpalmen, Sojabohnen, Kakao, Kaffee, Gummi und Holz. Eine detaillierte Liste der Rohstoffe, Folgeprodukte und der zugehörigen HS-Codes findet sich in Annex 1 der Verordnung (EU) 2023/1115.

Anforderungen an die Konformität
Um diese Waren auszuführen oder auf dem europäischen Markt in Verkehr zu bringen, müssen sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Abholzungsfrei: Die Waren dürfen nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden.
  2. Einhaltung der Gesetze: Sie müssen die lokalen Sozial- und Umweltvorschriften im Herkunftsland einhalten.
  3. Sorgfältige Prüfung: Eine Erklärung zur Sorgfaltspflicht muss bestätigen, dass das Risiko einer Nichteinhaltung der EUDR-Verordnung vernachlässigbar ist.

Empfohlene Maßnahmen
Wir raten dringend dazu, sofort mit den Vorbereitungen zu beginnen, um einen nahtlosen Übergang zu den neuen Anforderungen zu gewährleisten. Eine Verzögerung der Maßnahmen könnte Ihre Einhaltung der Vorschriften gefährden.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der die Regeln für das Inverkehrbringen von entwaldungsfreien Produkten auf dem EU-Markt und deren Ausfuhr aus der EU festgelegt sind.

Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Van der Helm Customs Services

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