Van der Helm Logistics

Am 10. September 2025 hat das Europäische Parlament einer Vereinfachung der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) zugestimmt. Dieser Mechanismus verpflichtet Importeure ab dem 1. Januar 2026, eine Abgabe zur Kompensation der CO2-Emissionen zu zahlen, die bei der Produktion von unter anderem Eisen, Stahl, Aluminium und Zement freigesetzt werden.

Mit der Genehmigung der neuen Regeln gibt es einige wichtige Änderungen:

  • Importeure, die jährlich weniger als 50 Tonnen dieser Produkte einführen, müssen keine CBAM-Berichte mehr erstellen und auch keine CBAM-Zertifikate erwerben. Dies reduziert den administrativen Aufwand für kleinere Ströme erheblich.
  • Alle indirekten Vertreter müssen sich jedoch bei CBAM registrieren, auch wenn sie ausschließlich Importeure vertreten, die unter diese 50-Tonnen-Grenze fallen. Die Registrierung ist über www.cbamtoelating.nl möglich.

Die Vereinfachung soll die Durchführbarkeit von CBAM verbessern, ohne die Zielsetzung zu beeinträchtigen: gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und nicht-europäischen Produzenten im Bereich der CO2-Kosten zu schaffen.

Nachdem das Europäische Parlament zugestimmt hat, muss nur noch der Rat der Europäischen Union (mit Vertretern der Mitgliedstaaten) zustimmen. Diese Entscheidung wird im Laufe dieses Monats erwartet.

Bei Van der Helm verfolgen wir diese Entwicklungen aufmerksam. So sind Sie immer über Veränderungen informiert, die Einfluss auf Ihre Importströme haben, und wir sorgen dafür, dass Ihre Logistik mit den europäischen Vorschriften konform bleibt.

Branchen

Lösungen

Anwendung öffnen
Name(erforderlich)
Max. Dateigröße: 512 MB.

Anwendung
Name(erforderlich)
Max. Dateigröße: 512 MB.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Kontaktangaben
Name*