Van der Helm Logistics

Der französische Zoll hat Klarheit über die Einführung einer neuen Steuer auf kleine Pakete geschaffen, die in das französische Haushaltsgesetz für 2026 aufgenommen wird. Diese Maßnahme, offiziell als „taxe sur les petits colis“ bezeichnet, tritt am 1. März 2026 in Kraft und zielt darauf ab, den enormen Zustrom billiger Importlieferungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union besser zu kontrollieren.

Was beinhaltet die neue Steuer?

Die neue französische Regelung richtet sich an Waren mit geringem Wert von weniger als 150 €, die aus Nicht-EU-Ländern nach Frankreich versandt werden. Im Gegensatz zu regulären Einfuhrzöllen und der Mehrwertsteuer ist diese Steuer speziell für Sendungen gedacht, die unter das vereinfachte Zollanmeldeverfahren H7 fallen.

Die Steuer gilt pro Artikel im Paket mit einem Satz von etwa 2 € pro Artikel. Der Satz wird zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben, und steuerpflichtig ist die Partei, die auch die Mehrwertsteuerverpflichtung im Rahmen der H7-Anmeldung trägt. Die Maßnahme gilt für alle Importströme aus Nicht-EU-Ländern nach Frankreich, einschließlich B2B-, B2C- und C2C-Sendungen.

Ausnahmen gelten für Sendungen innerhalb einiger EU-Territorien und bestimmter Überseegebiete wie Mayotte und Französisch-Guayana.

Europäischer Kontext: Einheitliche Tarife ab Juli

Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union neuen Zollvorschriften für kleine Importpakete zugestimmt, die in der gesamten EU gelten. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Befreiung von Einfuhrzöllen für Pakete mit einem Wert unter 150 € abgeschafft. Bis ein modernes europäisches Zollsystem voll einsatzfähig ist, wird vorübergehend eine feste Zollgebühr von 3 € pro Artikelkategorie auf kleine Pakete erhoben, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Paket mit mehreren verschiedenen Artikeln mehr als 3 € an Einfuhrzöllen kosten kann, da jedes unterschiedliche Produkt einzeln besteuert wird.

Warum diese Änderungen?

Die neue Steuer und die europäische Maßnahme sind eine Reaktion auf das starke Wachstum billiger Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern, die zu Milliarden von Kleinsendungen pro Jahr führen. Bisher waren diese Sendungen oft von Einfuhrzöllen befreit. Nach Angaben der europäischen Behörden führt dies zu unfairem Wettbewerb für europäische Verkäufer und zu zusätzlichem Druck auf die Zollkontrollen.

Was bedeutet das für Verbraucher und Webshops?

Verbraucher, die online bei Verkäufern außerhalb der EU bestellen, müssen mit zusätzlichen Kosten bei Erhalt ihres Pakets rechnen. Die neue Steuer kommt zu den bestehenden Einfuhrzöllen und der Mehrwertsteuer hinzu.

Für Webshops und Logistikdienstleister bedeutet dies, dass Prozesse angepasst werden müssen, um die neuen Regeln korrekt anzuwenden und transparent über zusätzliche Kosten gegenüber den Kunden zu kommunizieren. Klare Vorabinformationen vermeiden Überraschungen bei der Lieferung und tragen zu einem besseren Kundenerlebnis bei.

Was bedeutet das für Ihre Lieferkette?

Internationale Vorschriften ändern sich schnell. Für Unternehmen, die im E-Commerce oder im internationalen Handel tätig sind, ist es unerlässlich, diese Entwicklungen rechtzeitig in ihre Logistikprozesse und Kostenstrukturen zu übertragen.

Bei Van der Helm Logistics verfolgen wir solche Änderungen genau. Unsere Zollspezialisten und Supply-Chain-Experten analysieren kontinuierlich, was neue Gesetze und Vorschriften für Ihre Importströme, Durchlaufzeiten und Kosten bedeuten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Überraschungen erleben, sondern die Kontrolle über Ihre internationale Logistik behalten.

Möchten Sie wissen, was diese Maßnahme konkret für Ihre Sendungen nach oder über Frankreich bedeutet? Unsere Spezialisten beraten Sie gerne.

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