Die Niederlande haben eine wichtige Entscheidung bezüglich der Einführung der nationalen Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen getroffen. Der Staatssekretär für Steuerwesen, Finanzamt und Zoll hat angekündigt, dass die Einführung dieser Gebühr, die dazu bestimmt ist, die zusätzlichen Kosten zu decken, die dem Zoll bei der Kontrolle von E-Commerce-Sendungen entstehen, nicht vor dem 1. Februar 2026 stattfinden wird.
Diese Entscheidung wurde heute der Kammer durch ein offizielles Schreiben mitgeteilt. Die nationale Bearbeitungsgebühr wird eingeführt, um die steigenden Kosten des Zolls aufgrund der Zunahme von E-Commerce-Sendungen zu decken.
Obwohl die Europäische Union im November 2026 eine einheitliche Bearbeitungsgebühr für die gesamte EU einführen wird, erwägen einige Nachbarländer, bereits Anfang 2026 eine nationale Variante dieser Gebühr einzuführen. Um zu verhindern, dass die Logistik in den Niederlanden ins Stocken gerät, bereitet sich der Zoll auf eine mögliche Einführung vor, jedoch nur im Einklang mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
Die Niederlande stehen in engem Austausch mit anderen EU-Ländern, um eine gemeinsame Einführung zu gewährleisten und einen Wasserbetteffekt zu vermeiden. Da noch ungewiss ist, ob andere Mitgliedstaaten ihre nationale Bearbeitungsgebühr bereits zum 1. Januar 2026 einführen, gab es eine kurze Zeitspanne zwischen der Ankündigung und der erwarteten Einführung. Mit der Entscheidung, die Maßnahme nicht vor dem 1. Februar 2026 einzuführen, möchte der Staatssekretär der Branche ausreichend Zeit und Klarheit geben, um sich vorzubereiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite über die Bearbeitungsgebühr auf Douane.nl.
Wenn Sie direkte Fragen dazu haben, können Ihnen unsere Kollegen von der Zollabteilung ebenfalls weiterhelfen.