Van der Helm Logistics

Die europäischen Zollvorschriften stehen vor großen Veränderungen. Aufgrund des enormen Anstiegs des E-Commerce, mit täglich mehr als 3 Millionen Paketen, ist die Kapazität des Zolls überlastet. Die Überarbeitung des Unionszollkodex (UZK) soll hier Abhilfe schaffen. Obwohl die Einigung noch nicht offiziell ist, zeichnen sich bereits die ersten Konturen des neuen Kurses ab.

Was wir jetzt wissen:

Eine verantwortliche Partei pro Sendung
Es wird eine sogenannte Single Liable Person geben. Diese Partei ist letztverantwortlich für die gesamte Sendung. Dies soll für mehr Klarheit und Kontrolle innerhalb der Logistikkette sorgen.

AEO-C bleibt neben Trust & Check bestehen
Es wird nicht verpflichtend sein, einen Trust & Check-Status zu erhalten. Der AEO-C-Status bleibt als gültige Alternative bestehen. Das gibt Unternehmen Wahlfreiheit, wie sie ihre Zollposition organisieren.

Zentrale Rolle für den Data Hub
Der Informationsaustausch wird über einen zentralen Data Hub erfolgen. Wie dies technisch genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass Digitalisierung und IT eine wesentlich wichtigere Rolle im Zollprozess spielen werden.

Neue EU-Agentur übernimmt Aufgaben
Es wird eine neue Agentur gegründet, die bestimmte Aufgaben der Europäischen Kommission übernimmt. Die Mitgliedstaaten behalten ihre Befugnisse, aber die Agentur erhält eine beratende und ausführende Rolle.

Vorsichtigerer Umgang mit indirekter Vertretung
Zollspediteure werden bei der Annahme von Kunden, die indirekte Vertretung nutzen, kritischer vorgehen. Die Risiken nehmen zu, wodurch der Fokus stärker auf Zuverlässigkeit und Compliance liegen wird.

Import von Massengütern wird attraktiver
Der neue UZK fördert den Import von Massengütern, unter anderem durch niedrigere Kosten. Gleichzeitig werden E-Commerce-Waren weniger attraktiv gemacht. Auf diese Weise will man die Struktur der Warenströme beeinflussen.

Lagerfrist bleibt vorerst 90 Tage
Zuvor wurde kommuniziert, dass die vorübergehende Lagerung von 90 auf 3 Tage reduziert werden sollte. Dieser Plan ist vorerst vom Tisch. Die Frist bleibt bei 90 Tagen, was verarbeitenden Parteien etwas mehr Spielraum bietet.

Keine Einigung über die 150-Euro-Grenze
Über die Freigrenze von 150 Euro wurde noch keine Entscheidung getroffen. Die Diskussion darüber läuft noch und wird in den kommenden Monaten fortgesetzt.

Certex-Verbindung wird obligatorischer Bestandteil des Prozesses
Die Zollsysteme werden über die Certex-Verbindung mit anderen Behördendiensten verknüpft. Denken Sie dabei an Systeme wie EUDR. Erst wenn diese Dienste ihre Zustimmung geben, kann die Zollanmeldung gestartet werden. Dies unterstreicht die Bedeutung integrierter Kontrollen.

Noch kein Datum für die Einführung
Es ist derzeit nicht vorhersehbar, wann der überarbeitete UZK tatsächlich in Kraft treten wird. Es wird erwartet, dass die Einführung schrittweise erfolgen wird.

Bei Van der Helm verfolgen wir diese Entwicklungen genau. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei allen Zollfragen zu beraten und zu unterstützen. So sorgen wir gemeinsam für eine reibungslose und zukunftssichere Logistikkette.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir mit Zollvorschriften umgehen? Dann besuchen Sie unsere Seite über Zollabwicklung.


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