PPWR 50%-Regel für Verpackungen ab 2030
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Neue EU-Verpackungsregel zur Begrenzung von Leerraum und zur Reduzierung von Verschwendung
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Verpackungen innerhalb der EU nur noch maximal 50 % Leerraum enthalten. Diese Maßnahme aus der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll zu einer effizienteren Logistik und weniger Verpackungsabfall führen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Regel beinhaltet und wie Van der Helm darauf reagiert.
Was genau beinhaltet die PPWR 50%-Regel?
Die 50%-Regel ist Teil der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Ab dem 1. Januar 2030 darf der Leerraum in einer Verpackung nicht mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens betragen.
Was wird als Leerraum angesehen?
Leerraum ist die Differenz zwischen dem Innenvolumen der Verpackung und dem Volumen des Produkts selbst. Dabei zählen auch Füllmaterialien wie Luftkissen, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Papierknüll, Styropor und Holzwolle.
Für wen gilt die Regel?
Die Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, die Sekundär-, Transport- oder E-Commerce-Verpackungen befüllen. Denken Sie beispielsweise an Verpackungen, die bei Online-Bestellungen verwendet werden oder um Waren zwischen Verteilzentren zu transportieren.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Bestimmte Verpackungen können ausgenommen werden, beispielsweise für Produkte mit einer geschützten geografischen Angabe wie spezifische Weine oder Käse. Diese Ausnahmen werden von der EU separat festgelegt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Neugestaltung von Verpackungen
Unternehmen müssen ihre Verpackungen neu gestalten. Das Produkt muss gut geschützt bleiben, aber ohne unnötigen Leerraum. Dies erfordert neue Entscheidungen in Bezug auf Material und Format.
Automatisierung von Verpackungsprozessen
Automatisierte Verpackungssysteme ermöglichen es, die Verpackung exakt auf das Produkt abzustimmen. Das führt zu weniger Verschwendung, senkt die Transportkosten und vereinfacht die Einhaltung der neuen Vorschriften.
Effizientere Logistik
Weniger Leerraum bedeutet auch, dass mehr Produkte in einen LKW oder Container passen. Dies kann zu niedrigeren Kosten pro Sendung und einem kleineren ökologischen Fußabdruck führen.
Compliance und Durchsetzung
Die Nichteinhaltung der 50%-Regel kann ab 2030 zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen. Wenn Sie jetzt schon antizipieren, vermeiden Sie Risiken und sorgen für einen reibungslosen Übergang.
Wie Van der Helm damit umgeht
Als Logistikpartner schauen wir weiter als nur auf den Transport. Innerhalb unserer Fulfillment- und Warehousinglösungen arbeiten wir gemeinsam mit Kunden an Verpackungsentscheidungen und Effizienz.
Das bedeutet, dass wir:
über Verpackungsstrategien beraten, die den EU-Regeln entsprechen;
intelligente Fulfillment- und Verpackungslösungen in unsere Lager integrieren;
Prozesse optimieren, um Verschwendung und Kosten zu senken;
Technologie einsetzen, um Verpackungen genau auf Produkt und Sendung abzustimmen.
So sorgen wir dafür, dass Ihre Supply Chain nicht nur compliant, sondern auch zukunftsfähig und nachhaltig ist.
Machen Sie noch heute den Schritt zu compliantem und effizientem Verpacken
Die PPWR 50%-Regel hat große Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Verpackungen innerhalb Europas eingesetzt werden. Wenn Sie jetzt schon mit der Neugestaltung, Automatisierung und Optimierung beginnen, vermeiden Sie Probleme im Jahr 2030 und profitieren von einer effizienteren, nachhaltigeren Logistik.
Möchten Sie wissen, wie Van der Helm Ihnen helfen kann, Verpackungen und Prozesse rechtzeitig anzupassen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich beraten zu lassen.
Häufig gestellte Fragen zur PPWR 50%-Regel
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine europäische Gesetzgebung, die Verpackungsabfälle reduzieren und die Nachhaltigkeit in der Logistikkette fördern soll. Die 50%-Regel ist ein Teil davon.
Ab dem 1. Januar 2030 darf eine Verpackung innerhalb der EU nur noch maximal 50 % Leerraum enthalten. Füllmaterialien wie Luftkissen, Luftpolsterfolie und Schaumstoff zählen dabei auch als Leerraum.
Die Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, die Sekundär-, Transport- oder E-Commerce-Verpackungen befüllen. Dies betrifft also insbesondere Webshops, Einzelhändler und Logistikdienstleister.
Ja, für bestimmte Produkte mit einer geschützten geografischen Angabe (wie spezifische Weine oder Käse) können Ausnahmen gelten. Die Europäische Kommission bestimmt hierfür die Bedingungen.
Die 50%-Regel tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. Bereits im Februar 2028 veröffentlicht die Europäische Kommission Richtlinien für die Berechnung von Leerraum.
Die Nichteinhaltung der 50%-Regel kann zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen. Durch rechtzeitige Anpassung der Verpackungen und Optimierung der Prozesse vermeiden Sie Risiken und Kosten.
Wir unterstützen Unternehmen mit Beratung zu Verpackungsstrategien, intelligenten Fulfillmentlösungen und Prozessoptimierung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Supply Chain die neuen Regeln erfüllt und gleichzeitig effizienter und nachhaltiger wird.