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Van der Helm Logistik informiert: NEa-Durchsetzung bei CBAM

Ab dem 1. Januar 2026 wird eine strengere Durchsetzung für jeden in Kraft treten, der Waren im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in die Europäische Union einführt. Alle Importeure müssen nicht nur über eine Genehmigung verfügen, sondern auch eine jährliche verifizierte CBAM-Erklärung vorlegen. Außerdem müssen die Importeure für die CO2-Emissionen durch CBAM-Zertifikate bezahlen.

Vor diesem Datum wird es eine Übergangszeit geben, in der die CBAM-Melder Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Bis zum 1. Januar 2026 sind Importeure bereits verpflichtet, vierteljährlich über die CO2-Emissionen importierter Waren zu berichten. Die NEa hat zu diesem Zweck einen Gewichtungsrahmen erstellt, um den CBAM-Meldern mehr Klarheit zu verschaffen.

Erwartungen an die NEa während der Übergangszeit

Das Gewichtungsschema der NEa beantwortet wichtige Fragen und bietet den Einreichern von CBAM eine Anleitung. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Verpflichtungen während der Übergangszeit: CBAM-Beschaffer müssen vierteljährlich über die CO2-Emissionen ihrer importierten Waren berichten. Dies soll dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln und sich mit den Meldepflichten vertraut zu machen, bevor die endgültigen Vorschriften in Kraft treten.
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Wenn ein CBAM-Melder keinen oder einen falschen Bericht einreicht, kann die NEa Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. Dies könnte zu Geldbußen und anderen Strafen führen.
  • Bußgelder und Strafen: Die NEa ist befugt, Geldstrafen gegen CBAM-Melder zu verhängen, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Die Geldstrafen richten sich nach der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes.
  • Unterscheidung zwischen großen und kleinen Importeuren: Der Gewichtungsrahmen unterscheidet zwischen großen und kleinen Mengen an Importen und den damit verbundenen eingebetteten Emissionen. Das bedeutet, dass die Durchsetzung der Vorschriften verhältnismäßig sein wird, wobei das Volumen der Importe und die damit verbundenen Emissionen berücksichtigt werden.

Bewertung und Anpassung des Gewichtungsrahmens

Der aktuelle Gewichtungsrahmen umfasst CBAM-Berichte für das dritte und vierte Quartal 2024. Nach diesem Zeitraum wird die NEa den Gewichtungsrahmen bewerten und gegebenenfalls anpassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften wirksam bleiben und mit der Praxis der CBAM-Antragsteller übereinstimmen.

Vorbereitungen für 2026

Van der Helm Logistik rät allen CBAM-Antragstellern, diese Übergangszeit ernst zu nehmen und sich gut auf die endgültigen Regelungen vorzubereiten, die ab 2026 in Kraft treten werden. Die rechtzeitige und korrekte Meldung von CO2-Emissionen ist unerlässlich, um Geldbußen und andere Strafen zu vermeiden.

Mit diesen Maßnahmen will die NEa zu einem transparenten und fairen Handel in der Europäischen Union beitragen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt und die Treibhausgasemissionen berücksichtigen.

Für weitere Informationen zu den neuen Vorschriften und wie Sie sich darauf vorbereiten können, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten für Zolldienstleistungen.

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