{"id":4023,"date":"2024-07-23T19:02:10","date_gmt":"2024-07-23T19:02:10","guid":{"rendered":"https:\/\/vanderhelmlogistics.com\/strengere-durchsetzung-der-cbam-durch-nea-ab-2026\/"},"modified":"2024-11-20T15:04:53","modified_gmt":"2024-11-20T15:04:53","slug":"strengere-durchsetzung-der-cbam-durch-nea-ab-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vanderhelmlogistics.com\/de\/laatste-nieuws\/strengere-durchsetzung-der-cbam-durch-nea-ab-2026\/","title":{"rendered":"Strengere Durchsetzung der CBAM durch NEa ab 2026"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Van der Helm Logistik informiert: NEa-Durchsetzung bei CBAM<\/strong><\/h2>\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2026 wird eine strengere Durchsetzung f\u00fcr jeden in Kraft treten, der Waren im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in die Europ\u00e4ische Union einf\u00fchrt. Alle Importeure m\u00fcssen nicht nur \u00fcber eine Genehmigung verf\u00fcgen, sondern auch eine j\u00e4hrliche verifizierte CBAM-Erkl\u00e4rung vorlegen. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Importeure f\u00fcr die CO2-Emissionen durch CBAM-Zertifikate bezahlen.<\/p>\n\n<p>Vor diesem Datum wird es eine \u00dcbergangszeit geben, in der die CBAM-Melder Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Bis zum 1. Januar 2026 sind Importeure bereits verpflichtet, viertelj\u00e4hrlich \u00fcber die CO2-Emissionen importierter Waren zu berichten. Die NEa hat zu diesem Zweck einen Gewichtungsrahmen erstellt, um den CBAM-Meldern mehr Klarheit zu verschaffen.<\/p>\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erwartungen an die NEa w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit<\/h3>\n\n<p>Das Gewichtungsschema der NEa beantwortet wichtige Fragen und bietet den Einreichern von CBAM eine Anleitung. Die wichtigsten Punkte sind:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Verpflichtungen w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit<\/strong>: CBAM-Beschaffer m\u00fcssen viertelj\u00e4hrlich \u00fcber die CO2-Emissionen ihrer importierten Waren berichten. Dies soll dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln und sich mit den Meldepflichten vertraut zu machen, bevor die endg\u00fcltigen Vorschriften in Kraft treten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Konsequenzen bei Nichteinhaltung<\/strong>: Wenn ein CBAM-Melder keinen oder einen falschen Bericht einreicht, kann die NEa Durchsetzungsma\u00dfnahmen ergreifen. Dies k\u00f6nnte zu Geldbu\u00dfen und anderen Strafen f\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Bu\u00dfgelder und Strafen<\/strong>: Die NEa ist befugt, Geldstrafen gegen CBAM-Melder zu verh\u00e4ngen, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Die Geldstrafen richten sich nach der Schwere und H\u00e4ufigkeit des Versto\u00dfes.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Unterscheidung zwischen gro\u00dfen und kleinen Importeuren<\/strong>: Der Gewichtungsrahmen unterscheidet zwischen gro\u00dfen und kleinen Mengen an Importen und den damit verbundenen eingebetteten Emissionen. Das bedeutet, dass die Durchsetzung der Vorschriften verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein wird, wobei das Volumen der Importe und die damit verbundenen Emissionen ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bewertung und Anpassung des Gewichtungsrahmens<\/h4>\n\n<p>Der aktuelle Gewichtungsrahmen umfasst CBAM-Berichte f\u00fcr das dritte und vierte Quartal 2024. Nach diesem Zeitraum wird die NEa den Gewichtungsrahmen bewerten und gegebenenfalls anpassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften wirksam bleiben und mit der Praxis der CBAM-Antragsteller \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorbereitungen f\u00fcr 2026<\/h3>\n\n<p>Van der Helm Logistik r\u00e4t allen CBAM-Antragstellern, diese \u00dcbergangszeit ernst zu nehmen und sich gut auf die endg\u00fcltigen Regelungen vorzubereiten, die ab 2026 in Kraft treten werden. Die rechtzeitige und korrekte Meldung von CO2-Emissionen ist unerl\u00e4sslich, um Geldbu\u00dfen und andere Strafen zu vermeiden.<\/p>\n\n<p>Mit diesen Ma\u00dfnahmen will die NEa zu einem transparenten und fairen Handel in der Europ\u00e4ischen Union beitragen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt und die Treibhausgasemissionen ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n<p>F\u00fcr weitere Informationen zu den neuen Vorschriften und wie Sie sich darauf vorbereiten k\u00f6nnen, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten f\u00fcr Zolldienstleistungen.<\/p>\n\n<div class=\"wp-block-buttons is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/vanderhelmlogistics.com\/de\/zusammenfassung-der-nachrichten\/\">Zur\u00fcck zur Nachrichten\u00fcbersicht<\/a><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Van der Helm Logistik informiert: NEa-Durchsetzung bei CBAM Ab dem 1. Januar 2026 wird eine strengere Durchsetzung f\u00fcr jeden in Kraft treten, der Waren im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in die Europ\u00e4ische Union einf\u00fchrt. Alle Importeure m\u00fcssen nicht nur \u00fcber eine Genehmigung verf\u00fcgen, sondern auch eine j\u00e4hrliche verifizierte CBAM-Erkl\u00e4rung vorlegen. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Importeure f\u00fcr die CO2-Emissionen durch CBAM-Zertifikate bezahlen. Vor diesem Datum wird es eine \u00dcbergangszeit geben, in der die CBAM-Melder Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Bis zum 1. Januar 2026 sind Importeure bereits verpflichtet, viertelj\u00e4hrlich \u00fcber die CO2-Emissionen importierter Waren zu berichten. Die NEa hat zu diesem Zweck einen Gewichtungsrahmen erstellt, um den CBAM-Meldern mehr Klarheit zu verschaffen. Erwartungen an die NEa w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit Das Gewichtungsschema der NEa beantwortet wichtige Fragen und bietet den Einreichern von CBAM eine Anleitung. Die wichtigsten Punkte sind: Bewertung und Anpassung des Gewichtungsrahmens Der aktuelle Gewichtungsrahmen umfasst CBAM-Berichte f\u00fcr das dritte und vierte Quartal 2024. Nach diesem Zeitraum wird die NEa den Gewichtungsrahmen bewerten und gegebenenfalls anpassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften wirksam bleiben und mit der Praxis der CBAM-Antragsteller \u00fcbereinstimmen. Vorbereitungen f\u00fcr 2026 Van der Helm Logistik r\u00e4t allen CBAM-Antragstellern, diese \u00dcbergangszeit ernst zu nehmen und sich gut auf die endg\u00fcltigen Regelungen vorzubereiten, die ab 2026 in Kraft treten werden. Die rechtzeitige und korrekte Meldung von CO2-Emissionen ist unerl\u00e4sslich, um Geldbu\u00dfen und andere Strafen zu vermeiden. Mit diesen Ma\u00dfnahmen will die NEa zu einem transparenten und fairen Handel in der Europ\u00e4ischen Union beitragen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt und die Treibhausgasemissionen ber\u00fccksichtigen. 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