{"id":5024,"date":"2024-11-20T14:19:48","date_gmt":"2024-11-20T14:19:48","guid":{"rendered":"https:\/\/vanderhelmlogistics.com\/eudr-verordnung-um-1-jahr-verschoben\/"},"modified":"2024-11-20T14:57:31","modified_gmt":"2024-11-20T14:57:31","slug":"eudr-verordnung-um-1-jahr-verschoben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vanderhelmlogistics.com\/de\/laatste-nieuws\/eudr-verordnung-um-1-jahr-verschoben\/","title":{"rendered":"EUDR-Verordnung um 1 Jahr verschoben"},"content":{"rendered":"\n<p>Beste Beziehung,<\/p>\n\n<p>Wir m\u00f6chten Sie dar\u00fcber informieren, dass die von Ihnen eingef\u00fchrten Waren bald in den Anwendungsbereich der <strong>EUDR<\/strong> <strong>Verordnung<\/strong> fallen werden. Mit der neuen Verordnung werden zus\u00e4tzliche Anforderungen eingef\u00fchrt, auf die Sie sich vorbereiten m\u00fcssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gew\u00e4hrleisten. <\/p>\n\n<p>Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, den Beitrag Europas zur weltweiten Entwaldung und Waldsch\u00e4digung zu verringern und damit den Klimawandel zu bek\u00e4mpfen. Urspr\u00fcnglich sollte die Verordnung am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, doch die Umsetzung wurde verschoben. Aufgrund von Verz\u00f6gerungen bei den Vorbereitungen der Europ\u00e4ischen Kommission wurde das neue Datum f\u00fcr die Umsetzung auf den <strong>30. Dezember 2025<\/strong> festgesetzt.  <\/p>\n\n<p>Wenn Sie Produkte oder Rohstoffe, die unter die EUDR fallen, herstellen, importieren oder exportieren, m\u00fcssen Sie sicherstellen, dass diese bis zu diesem Datum die vorgeschriebenen Anforderungen erf\u00fcllen.<\/p>\n\n<p>Die EUDR verordnung gilt f\u00fcr die folgenden sieben Rohstoffe: <strong>Rinder, \u00d6lpalmen, Sojabohnen, Kakao, Kaffee, Gummi und Holz.<\/strong> Eine detaillierte Liste der Rohstoffe, Folgeprodukte und der zugeh\u00f6rigen HS-Codes findet sich in <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=CELEX:32023R1115\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=CELEX:32023R1115\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Annex 1 der Verordnung (EU) 2023\/1115<\/a>. <\/p>\n\n<p><strong>Anforderungen an die Konformit\u00e4t<\/strong><br\/>Um diese Waren auszuf\u00fchren oder auf dem europ\u00e4ischen Markt in Verkehr zu bringen, m\u00fcssen sie die folgenden Kriterien erf\u00fcllen:<\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Abholzungsfrei: Die Waren d\u00fcrfen nicht von Fl\u00e4chen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Einhaltung der Gesetze: Sie m\u00fcssen die lokalen Sozial- und Umweltvorschriften im Herkunftsland einhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung: Eine Erkl\u00e4rung zur Sorgfaltspflicht muss best\u00e4tigen, dass das Risiko einer Nichteinhaltung der EUDR-Verordnung vernachl\u00e4ssigbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>Empfohlene Ma\u00dfnahmen<\/strong><br\/>Wir raten dringend dazu, sofort mit den Vorbereitungen zu beginnen, um einen nahtlosen \u00dcbergang zu den neuen Anforderungen zu gew\u00e4hrleisten. Eine Verz\u00f6gerung der Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnte Ihre Einhaltung der Vorschriften gef\u00e4hrden. <\/p>\n\n<p>Weitere Einzelheiten finden Sie in der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=CELEX:32023R1115\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung (EU) 2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates<\/a>, in der die Regeln f\u00fcr das Inverkehrbringen von entwaldungsfreien Produkten auf dem EU-Markt und deren Ausfuhr aus der EU festgelegt sind.<\/p>\n\n<p>Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen Sie sich gerne an uns wenden. <\/p>\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen,<br\/>Van der Helm Customs Services<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beste Beziehung, Wir m\u00f6chten Sie dar\u00fcber informieren, dass die von Ihnen eingef\u00fchrten Waren bald in den Anwendungsbereich der EUDR Verordnung fallen werden. Mit der neuen Verordnung werden zus\u00e4tzliche Anforderungen eingef\u00fchrt, auf die Sie sich vorbereiten m\u00fcssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gew\u00e4hrleisten. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, den Beitrag Europas zur weltweiten Entwaldung und Waldsch\u00e4digung zu verringern und damit den Klimawandel zu bek\u00e4mpfen. Urspr\u00fcnglich sollte die Verordnung am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, doch die Umsetzung wurde verschoben. Aufgrund von Verz\u00f6gerungen bei den Vorbereitungen der Europ\u00e4ischen Kommission wurde das neue Datum f\u00fcr die Umsetzung auf den 30. Dezember 2025 festgesetzt. Wenn Sie Produkte oder Rohstoffe, die unter die EUDR fallen, herstellen, importieren oder exportieren, m\u00fcssen Sie sicherstellen, dass diese bis zu diesem Datum die vorgeschriebenen Anforderungen erf\u00fcllen. Die EUDR verordnung gilt f\u00fcr die folgenden sieben Rohstoffe: Rinder, \u00d6lpalmen, Sojabohnen, Kakao, Kaffee, Gummi und Holz. Eine detaillierte Liste der Rohstoffe, Folgeprodukte und der zugeh\u00f6rigen HS-Codes findet sich in Annex 1 der Verordnung (EU) 2023\/1115. Anforderungen an die Konformit\u00e4tUm diese Waren auszuf\u00fchren oder auf dem europ\u00e4ischen Markt in Verkehr zu bringen, m\u00fcssen sie die folgenden Kriterien erf\u00fcllen: Empfohlene Ma\u00dfnahmenWir raten dringend dazu, sofort mit den Vorbereitungen zu beginnen, um einen nahtlosen \u00dcbergang zu den neuen Anforderungen zu gew\u00e4hrleisten. Eine Verz\u00f6gerung der Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnte Ihre Einhaltung der Vorschriften gef\u00e4hrden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Verordnung (EU) 2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates, in der die Regeln f\u00fcr das Inverkehrbringen von entwaldungsfreien Produkten auf dem EU-Markt und deren Ausfuhr aus der EU festgelegt sind. Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben. 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