Van der Helm | Logistics

Am 1. Juli 2024 führte die Europäische Union die erste Phase des Systems der zentralen Zollabwicklung für Einfuhren (CCI) ein, ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung der Zollverfahren innerhalb der EU.

Was ist die zentrale Zollabwicklung für die Einfuhr (CCI)?

Die GKI ermöglicht es zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, wie z.B. Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEOs), Zollanmeldungen zentral bei einer Zollstelle in der EU abzugeben, unabhängig davon, wo die Waren physisch in die EU gelangen. Dies bedeutet, dass die Wirtschaftsbeteiligten nur mit einer einzigen überwachenden Zollstelle kommunizieren müssen, was die Koordinierung zwischen den verschiedenen Zollstellen in den Mitgliedsstaaten vereinfacht.

Vorteile des CCI-Systems

Für international tätige Unternehmen bietet das CCI-System mehrere Vorteile:

  • Beschleunigte Zollabfertigung – Automatisierung und Zentralisierung beschleunigen die Zollprozesse und führen zu einem schnelleren Marktzugang.
  • Reduzierung der Zollverfahren – Durch das System entfallen bestimmte Verfahren, wie z.B. die Notwendigkeit von Transitverfahren, wodurch der Warenverkehr an den EU-Grenzen reibungsloser verläuft.
  • Effiziente Verwaltung – Mit einem einzigen Ansprechpartner wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, was Zeit und Ressourcen spart.
  • Kosteneffizienz – Zentralisierte Prozesse senken die Betriebskosten, erhöhen die Transparenz und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und schaffen ein berechenbareres Geschäftsumfeld.

Wie verwenden Sie das CCI-System?

Um das CCI-System in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen den Status eines AEO-C (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen) haben und bei den zuständigen Zollbehörden des EU-Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, eine CCI-Bewilligung beantragen.

Aktueller Stand und zukünftige Entwicklungen

Derzeit ist das CCI-System für Unternehmen in Bulgarien, Estland, Spanien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien verfügbar. Es wird erwartet, dass sich im Laufe des nächsten Jahres weitere Mitgliedstaaten anschließen werden.

Die erste Phase des CCI-Systems unterstützt die automatisierte Bearbeitung von Standard-Zollanmeldungen für Waren, die physisch bei Zollstellen in anderen Mitgliedstaaten gestellt werden, für Verfahren wie die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung und die besondere Verwendung.

Die zweite Phase, die für den 2. Juni 2025 geplant ist, wird die Möglichkeiten des Systems weiter ausbauen, einschließlich der Bearbeitung von vereinfachten und ergänzenden Anmeldungen, der Eintragung in die Bücher des Anmelders, verbrauchsteuerpflichtiger Waren und Waren in besonderen Steuergebieten.

Schlussfolgerung

Das System der zentralen Zollabwicklung für Einfuhren stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Modernisierung der Zollabfertigungsverfahren in der EU dar. Durch Zentralisierung und Digitalisierung ermöglicht es Unternehmen, im internationalen Handel effizienter und effektiver zu arbeiten.

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