Die Niederlande führen keine nationale Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen ein. Dies gab der Staatssekretär für Finanzen am Freitag, den 12. Juni 2026, bekannt. Damit wird es vorerst keine zusätzliche nationale Abgabe zusätzlich zu den europäischen Maßnahmen geben, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Ende 2025 war noch von einer möglichen nationalen Abgabe für E-Commerce-Sendungen die Rede. Auch andere europäische Länder, darunter Frankreich und Belgien, erwogen vergleichbare Maßnahmen. Aus dem Logistiksektor kam Kritik an der kurzen Einführungsfrist und dem Risiko einer Verzerrung der gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union.
Für Unternehmen, die viele E-Commerce-Sendungen abwickeln oder an EU-Verbraucher versenden, schafft diese Entscheidung mehr Klarheit. Die Niederlande warten nun auf den umfassenderen europäischen Ansatz zur Abschaffung der sogenannten De-minimis-Befreiung.
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?
Obwohl die Niederlande keine nationale Bearbeitungsgebühr einführen, ändert sich ab dem 1. Juli 2026 tatsächlich etwas für E-Commerce-Sendungen von außerhalb der Europäischen Union.
Ab diesem Datum wird die De-minimis-Befreiung abgeschafft. Diese Befreiung ermöglichte es, Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 € unter bestimmten Bedingungen zollfrei in die EU einzuführen. Mit dem Wegfall dieser Befreiung unterliegen E-Commerce-Sendungen bis zu 150 € einer Standardabgabe von 3 € pro Anmeldeposition.
Das bedeutet, dass die Kosten pro Paket nicht immer gleich sein müssen. Besteht eine Sendung aus mehreren Anmeldepositionen oder Produktkategorien, kann die Gesamtabgabe pro Sendung steigen. Für Unternehmen mit hohen Volumina kann dies spürbare Auswirkungen auf die gesamten Importkosten haben.
Wie wird die 3-€-Abgabe abgerechnet?
Die 3 € pro Anmeldeposition werden nicht über den Webshop eingezogen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu beispielsweise IOSS-Anmeldungen, bei denen die Mehrwertsteuerabführung über die Verkaufsumgebung erfolgen kann.
Die Abgabe wird vom Serviceprovider zum Zeitpunkt der Verzollung eingezogen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosten per „Cash against Documents“ abgerechnet werden. Dies geschieht über ein Deposit beim Serviceprovider, basierend auf der Anzahl der pro Monat bearbeiteten Anmeldepositionen.
Für Unternehmen ist es daher wichtig, einen guten Überblick über die Anzahl der Anmeldepositionen zu haben, die sie monatlich bearbeiten. Nicht nur die Anzahl der Pakete zählt, sondern auch der Aufbau der Sendungen und die Art und Weise, wie Produkte angemeldet werden.
Europäische Bearbeitungsgebühr ab November 2026 erwartet
Zusätzlich zur 3-€-Abgabe pro Anmeldeposition wird ab dem 1. November 2026 auch eine europäische Bearbeitungsgebühr erwartet. Diese wird voraussichtlich bei etwa 2 € pro Sendung liegen.
Ziel dieses europäischen Ansatzes ist es, mehr E-Commerce-Sendungen gemeinsam per Container nach Europa transportieren zu lassen. Damit soll es dem Zoll erleichtert werden, den stark gewachsenen Warenstrom kleiner Pakete aus Nicht-EU-Ländern zu überwachen.
Das Wachstum des internationalen E-Commerce hat in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Einzelsendungen geführt. Für die Zollbehörden bedeutet dies einen zusätzlichen Druck bei der Kontrolle, Bearbeitung und Durchsetzung. Indem Sendungen gebündelter nach Europa gelangen, soll dieser Prozess besser steuerbar werden.
Was bedeutet das für E-Commerce-Unternehmen?
Für E-Commerce-Unternehmen, Fulfillment-Dienstleister und Importeure ist es wichtig, sich auf die neue Situation vorzubereiten. Auch ohne nationale Bearbeitungsgebühr ändern sich ab dem 1. Juli 2026 die Kosten und Prozesse rund um Import-Sendungen.
- Unternehmen tun gut daran, im Vorfeld Folgendes zu klären:
- wie viele E-Commerce-Sendungen sie monatlich in die EU versenden;
- aus wie vielen Anmeldepositionen diese Sendungen im Durchschnitt bestehen;
- welche Produktkategorien betroffen sind;
- wie die Kosten über den Serviceprovider abgerechnet werden;
- welche Auswirkungen dies auf Marge, Verkaufspreis und Kundenkommunikation hat.
Besonders bei niedrigen Bestellwerten kann eine feste Abgabe pro Anmeldeposition relativ schwer ins Gewicht fallen. Ein zusätzlicher Kostenfaktor von 3 € oder mehr pro Sendung kann die Preisgestaltung, die Rentabilität und die Wahl bestimmter Logistikrouten beeinflussen.
Mehr Fokus auf Bündelung und korrekte Anmeldung
Die neuen Regeln machen korrekte Zolldaten noch wichtiger. Denken Sie an korrekte Warenbeschreibungen, HS-Codes, Werte, Ursprung und die Anzahl der Anmeldepositionen pro Sendung. Fehler oder Unklarheiten können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder ergänzenden Kontrollen führen.
Zudem wird es für Unternehmen relevanter, die Art und Weise zu prüfen, wie Waren nach Europa gelangen. Einzelne Paketströme aus Nicht-EU-Ländern können durch die neuen Abgaben teurer und administrativ aufwendiger werden. Gebündelte Importströme können in manchen Fällen mehr Übersicht und Effizienz bieten.
Vorbereitung auf den 1. Juli 2026
Die wichtigste Schlussfolgerung ist, dass die Niederlande keine zusätzliche nationale Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen einführen. Das nimmt einen Teil der Unsicherheit. Gleichzeitig bleibt die europäische Änderung zum 1. Juli 2026 bestehen.
Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Standardabgabe von 3 € pro Anmeldeposition für E-Commerce-Sendungen bis zu 150 €. Ab dem 1. November 2026 folgt voraussichtlich eine europäische Bearbeitungsgebühr von etwa 2 €.
Für Unternehmen, die von internationalen E-Commerce-Sendungen abhängig sind, ist dies der Moment, Prozesse, Volumina und Kostenstrukturen neu zu bewerten. Indem Sie jetzt Einblick in Anmeldepositionen, Produktdaten und Importströme gewinnen, vermeiden Sie Überraschungen, wenn die neuen Regeln in Kraft treten.