Ab dem 12. August 2026 muss für jeden Verpackungstyp, der auf den EU-Markt gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) vorliegen, die durch eine technische Dokumentation gestützt wird. Fehlt diese Dokumentation, kann dies zu Durchsetzungsmaßnahmen durch die Marktüberwachungsbehörden führen, einschließlich Verkaufsverboten, Rücknahme aus dem Handel und Verwaltungssanktionen. Zudem können betriebliche Störungen in der Lieferkette entstehen.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (die PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 gelten, wobei einige Anforderungen schrittweise bis 2030 eingeführt werden.
Wenn Ihr Unternehmen verpackte Waren auf den EU-Markt bringt, muss Ihre Verpackung der PPWR entsprechen, auch wenn Verpackungs- oder Logistikaktivitäten ausgelagert werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Verpackung die PPWR erfüllt.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Ein Unternehmen kann mehrere Rollen haben, und jede Rolle bringt eigene Verpflichtungen mit sich:
- Stellen Sie Verpackungen her oder bringen Sie diese unter Ihrem eigenen Markennamen auf den Markt? Dann sind Sie Hersteller und müssen nachweisen können, dass Ihre Verpackung konform ist (technische Dokumentation + Konformitätserklärung). Der Hersteller ist die Partei, die die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Diese Partei ist für die Erstellung der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation verantwortlich. Andere Wirtschaftsakteure wie Importeure und Händler haben darüber hinaus eigene gesetzliche Verpflichtungen.
- Importieren Sie verpackte Produkte von außerhalb der EU und bringen Sie diese auf den EU-Markt? Das Inverkehrbringen erfolgt, wenn ein Angebot oder eine Vereinbarung zur Übertragung des Eigentums, des Besitzes oder eines anderen dinglichen Rechts vorliegt. Dann sind Sie Importeur und möglicherweise sogar Hersteller, wenn Sie die Verpackung anpassen oder unter eigenem Namen verkaufen.
- Verkaufen oder liefern Sie Verpackungen/Produkte, die sich bereits auf dem EU-Markt befinden? Dann sind Sie Händler, verantwortlich für die Überprüfung der Konformität, die Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung und Dokumentation sowie die Weitergabe relevanter Informationen in der Lieferkette.
- Sind Sie der Erste, der eine Verpackung in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt (als Hersteller, Importeur oder Händler)? Dann sind Sie auch der Erzeuger, verantwortlich für die Kosten der Sammlung und des Recyclings der Verpackungsabfälle in diesem Land.
- Übernehmen Sie die Lagerung oder den Versand von verpackten Produkten? Dann müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Prozess die Verpackung nicht beschädigt oder ungeeignet macht.
Dokumentation und Compliance ab 2026
Ab dem 12. August 2026 müssen alle Verpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden, durch eine Konformitätserklärung gestützt werden. In dieser Konformitätserklärung wird die Verpackung beschrieben und mithilfe unterstützender technischer Unterlagen bewertet.
Grundsätzlich gilt, dass eine Erklärung pro Verpackungstyp erforderlich ist. Vergleichbare Verpackungen, wie verschiedene Größen mit denselben Materialien, können zusammengefasst werden, solange dies keinen Einfluss auf die Konformität hat. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass Verpackungen dauerhaft den Vorschriften entsprechen, und die Dokumentation bei Änderungen anpassen.
Transportverpackungen
Transportverpackungen fallen vollständig unter die PPWR. Dies betrifft unter anderem Paletten, Palettenrahmen, Folien, Umreifungsbänder und E-Commerce-Verpackungen.
Transportverpackungen fallen grundsätzlich vollständig unter die PPWR und müssen ebenfalls die relevanten Anforderungen erfüllen. Je nach Verpackungsart können spezifische Verpflichtungen und Ausnahmen gelten.
Für jeden Verpackungstyp muss eine Konformitätserklärung verfügbar sein. Gleichartige Verpackungen können unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer einzigen Konformitätsbewertung zusammengefasst werden, sofern die Konformität dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Übergangsregeln
Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 rechtmäßig auf den EU-Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin verwendet werden, ohne zurückgerufen oder angepasst werden zu müssen. Für Mehrwegverpackungen gilt ein früherer Stichtag, nämlich der 11. Februar 2025.
Was müssen Sie jetzt tun?
Um gut auf die PPWR vorbereitet zu sein, ist rechtzeitiges Handeln wichtig. Wir empfehlen Ihnen:
- Ihre aktuellen Verpackungen zu bewerten und Ihre Rolle innerhalb der Regelung festzulegen;
- zu prüfen, ob Ihre Verpackungen den künftigen Anforderungen entsprechen;
- Vorbereitungen für die EPR-Registrierung und Berichterstattung zu treffen;
- sicherzustellen, dass alle erforderlichen Daten und Unterlagen verfügbar sind;
- mit Lieferanten und Logistikpartnern zusammenzuarbeiten.
Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
Die PPWR hat Auswirkungen auf die logistischen und betrieblichen Prozesse. Die Verpackungsanforderungen in Bezug auf Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung nehmen zu. In Zukunft wird die Regulierung noch weiter verschärft, dann müssen auch das Verpackungsvolumen und der Leerraum reduziert werden.
Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften verbleibt beim Kunden. Van der Helm kann bei der Optimierung der Verpackungsprozesse unterstützen. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist essenziell, um die Vorschriften zu erfüllen und Störungen im Geschäftsbetrieb zu vermeiden.