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Europäisches Parlament billigt Mehrwertsteuerreform: Was bedeutet das für Unternehmen?

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Das Europäische Parlament hat eine weitreichende Mehrwertsteuerreform verabschiedet, die große Auswirkungen auf E-Commerce-Plattformen und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU haben wird. Die neuen Regeln, die ab 2030 in Kraft treten, machen Online-Plattformen für die Zahlung der Mehrwertsteuer mitverantwortlich und digitalisieren die Mehrwertsteuerberichterstattung. Für die Zahlung der Mehrwertsteuer zuständige Plattformen Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Online-Plattformen ab 2030 die Mehrwertsteuer für die über sie angebotenen Dienstleistungen abführen müssen, wenn einzelne Dienstleister dies nicht tun. Dies sollte dem unlauteren Wettbewerb ein Ende setzen, bei dem traditionelle Unternehmen die Mehrwertsteuer abführen und einige Online-Verkäufer diese Verpflichtung umgehen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, KMUs auszunehmen, aber für große E-Commerce-Plattformen bedeutet dies eine neue Verpflichtung zur Einhaltung der Mehrwertsteuerregeln in allen EU-Ländern, in denen sie tätig sind. Digitale Rechnungsstellung und strengere Kontrollen im grenzüberschreitenden Handel Die Mehrwertsteuer-Meldung für internationale Transaktionen wird vollständig digitalisiert. Unternehmen müssen Rechnungen online versenden und ab 2030 automatisch Mehrwertsteuerdaten an die Steuerbehörden melden. Dies wird es den Steuerbehörden ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug schneller und effektiver aufzudecken. Das bestehende One Stop Shop (OSS) System, das 2021 eingeführt wurde, um die Bearbeitung der Mehrwertsteuer innerhalb der EU zu vereinfachen, wird ebenfalls weiter ausgebaut. Dies wird es mehr Unternehmen ermöglichen, ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen über ein einziges Portal und in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Mehrwertsteuereinnahmen Nach Angaben der Europäischen Kommission würde diese Reform es den Mitgliedstaaten ermöglichen, jährlich etwa 11 Milliarden Euro an entgangenen Mehrwertsteuereinnahmen zurückzuerhalten. Für die Unternehmen selbst würde sie jährlich 4,1 Milliarden Euro an Befolgungskosten einsparen und die Registrierungs- und Verwaltungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren um 8,7 Milliarden Euro senken. Was bedeutet das für Unternehmen? Für Unternehmen, die internationale Geschäfte innerhalb der EU tätigen, wird die Bearbeitung der Mehrwertsteuer einfacher, aber auch strenger kontrolliert. Die Digitalisierung der Rechnungsstellung und der Berichterstattung bedeutet weniger Papierkram, aber auch weniger Raum für Fehler. E-Commerce-Plattformen müssen sich auf ihre neue Rolle als Mehrwertsteuer-Verantwortliche vorbereiten. Dies erfordert Anpassungen ihrer Systeme und potenziell höhere Befolgungskosten. Mit der Einführung des Pakets “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) unternimmt die EU einen wichtigen Schritt in Richtung eines transparenteren und effizienteren Mehrwertsteuersystems. Van der Helm als Ihr Spezialist für Zoll- und Mehrwertsteuerabwicklung Die bevorstehenden Änderungen machen es noch wichtiger, einen zuverlässigen Logistik- und Zollpartner zu haben, der Sie bei der Handhabung der Mehrwertsteuer und der Einhaltung der Vorschriften umfassend unterstützt. Van der Helm Logistics ist auf Zollangelegenheiten und steuerliche Verpflichtungen im internationalen Handel spezialisiert und hilft Unternehmen bei der reibungslosen Umstellung auf die neuen Mehrwertsteuerregeln. Sie möchten wissen, wie sich diese Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken und wie Sie darauf reagieren können? Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung.

Verpflichtend ab 31. Januar: Sicherheitserklärung für Exporte nach Großbritannien

Container allianties

Ab dem 31. Januar 2025 wird es für alle Exportfracht aus der EU in das Vereinigte Königreich verpflichtend sein, vor der Ankunft im Hafen des Vereinigten Königreichs eine Sicherheitserklärung (Safety and Security Declaration) abzugeben. Damit unternimmt die britische Regierung den nächsten Schritt bei der Umsetzung des Border Operating Target Model. Was bedeutet das für Ihre Exportlieferungen? Die S&S-Erklärung, auch bekannt als Entry Summary Declaration (ENS), muss spätestens zwei Stunden vor Ankunft im britischen Hafen abgegeben werden. Dies liegt in der Verantwortung des britischen Importeurs, eines Vermittlers oder des Transportunternehmens. Der Spediteur bleibt jedoch immer für eine korrekte Abgabe verantwortlich. Im Kurzstreckenseeverkehr ist die Reederei oder der Schiffsagent für die rechtzeitige und korrekte Anmeldung verantwortlich. Im RoRo-Verkehr liegt diese Verantwortung bei: Einige Fährbetreiber, wie DFDS und Stena Line, bieten die Möglichkeit, diese Erklärung im Namen des Binnenschiffsbetreibers abzugeben. Das CLdN verlangt jedoch, dass der Binnenschifffahrtsbetreiber die Erklärung über seine Plattform abgibt. Hauptanliegen für Exporteure Jetzt vorbereiten Van der Helm Obwohl die Änderung erst am 31. Januar in Kraft tritt, ist es wichtig, sich jetzt mit Ihrem Logistikpartner in Verbindung zu setzen. ist bereit, Sie bei einem reibungslosen Übergang zu unterstützen. Möchten Sie wissen, wie sich diese Verpflichtung auf Ihre Sendungen auswirkt und welche Schritte Sie bereits jetzt unternehmen können? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

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