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Van der Helm Logistics

Neue europäische Verpackungsvorschriften (PPWR): Was bedeutet das konkret für Sie?

PPWR verpakkingen eu

Ab dem 12. August 2026 muss für jeden Verpackungstyp, der auf den EU-Markt gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) vorliegen, die durch eine technische Dokumentation gestützt wird. Fehlt diese Dokumentation, kann dies zu Durchsetzungsmaßnahmen durch die Marktüberwachungsbehörden führen, einschließlich Verkaufsverboten, Rücknahme aus dem Handel und Verwaltungssanktionen. Zudem können betriebliche Störungen in der Lieferkette entstehen. Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (die PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 gelten, wobei einige Anforderungen schrittweise bis 2030 eingeführt werden. Wenn Ihr Unternehmen verpackte Waren auf den EU-Markt bringt, muss Ihre Verpackung der PPWR entsprechen, auch wenn Verpackungs- oder Logistikaktivitäten ausgelagert werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Verpackung die PPWR erfüllt. Rollen und Verantwortlichkeiten Ein Unternehmen kann mehrere Rollen haben, und jede Rolle bringt eigene Verpflichtungen mit sich: Dokumentation und Compliance ab 2026 Ab dem 12. August 2026 müssen alle Verpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden, durch eine Konformitätserklärung gestützt werden. In dieser Konformitätserklärung wird die Verpackung beschrieben und mithilfe unterstützender technischer Unterlagen bewertet. Grundsätzlich gilt, dass eine Erklärung pro Verpackungstyp erforderlich ist. Vergleichbare Verpackungen, wie verschiedene Größen mit denselben Materialien, können zusammengefasst werden, solange dies keinen Einfluss auf die Konformität hat. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass Verpackungen dauerhaft den Vorschriften entsprechen, und die Dokumentation bei Änderungen anpassen. Transportverpackungen Transportverpackungen fallen vollständig unter die PPWR. Dies betrifft unter anderem Paletten, Palettenrahmen, Folien, Umreifungsbänder und E-Commerce-Verpackungen. Transportverpackungen fallen grundsätzlich vollständig unter die PPWR und müssen ebenfalls die relevanten Anforderungen erfüllen. Je nach Verpackungsart können spezifische Verpflichtungen und Ausnahmen gelten. Für jeden Verpackungstyp muss eine Konformitätserklärung verfügbar sein. Gleichartige Verpackungen können unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer einzigen Konformitätsbewertung zusammengefasst werden, sofern die Konformität dadurch nicht beeinträchtigt wird. Übergangsregeln Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 rechtmäßig auf den EU-Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin verwendet werden, ohne zurückgerufen oder angepasst werden zu müssen. Für Mehrwegverpackungen gilt ein früherer Stichtag, nämlich der 11. Februar 2025. Was müssen Sie jetzt tun? Um gut auf die PPWR vorbereitet zu sein, ist rechtzeitiges Handeln wichtig. Wir empfehlen Ihnen: Auswirkungen auf Ihr Unternehmen Die PPWR hat Auswirkungen auf die logistischen und betrieblichen Prozesse. Die Verpackungsanforderungen in Bezug auf Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung nehmen zu. In Zukunft wird die Regulierung noch weiter verschärft, dann müssen auch das Verpackungsvolumen und der Leerraum reduziert werden. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften verbleibt beim Kunden. Van der Helm kann bei der Optimierung der Verpackungsprozesse unterstützen. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist essenziell, um die Vorschriften zu erfüllen und Störungen im Geschäftsbetrieb zu vermeiden.

Keine nationale Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen in den Niederlanden

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Die Niederlande führen keine nationale Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen ein. Dies gab der Staatssekretär für Finanzen am Freitag, den 12. Juni 2026, bekannt. Damit wird es vorerst keine zusätzliche nationale Abgabe zusätzlich zu den europäischen Maßnahmen geben, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Ende 2025 war noch von einer möglichen nationalen Abgabe für E-Commerce-Sendungen die Rede. Auch andere europäische Länder, darunter Frankreich und Belgien, erwogen vergleichbare Maßnahmen. Aus dem Logistiksektor kam Kritik an der kurzen Einführungsfrist und dem Risiko einer Verzerrung der gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen, die viele E-Commerce-Sendungen abwickeln oder an EU-Verbraucher versenden, schafft diese Entscheidung mehr Klarheit. Die Niederlande warten nun auf den umfassenderen europäischen Ansatz zur Abschaffung der sogenannten De-minimis-Befreiung. Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026? Obwohl die Niederlande keine nationale Bearbeitungsgebühr einführen, ändert sich ab dem 1. Juli 2026 tatsächlich etwas für E-Commerce-Sendungen von außerhalb der Europäischen Union. Ab diesem Datum wird die De-minimis-Befreiung abgeschafft. Diese Befreiung ermöglichte es, Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 € unter bestimmten Bedingungen zollfrei in die EU einzuführen. Mit dem Wegfall dieser Befreiung unterliegen E-Commerce-Sendungen bis zu 150 € einer Standardabgabe von 3 € pro Anmeldeposition. Das bedeutet, dass die Kosten pro Paket nicht immer gleich sein müssen. Besteht eine Sendung aus mehreren Anmeldepositionen oder Produktkategorien, kann die Gesamtabgabe pro Sendung steigen. Für Unternehmen mit hohen Volumina kann dies spürbare Auswirkungen auf die gesamten Importkosten haben. Wie wird die 3-€-Abgabe abgerechnet? Die 3 € pro Anmeldeposition werden nicht über den Webshop eingezogen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu beispielsweise IOSS-Anmeldungen, bei denen die Mehrwertsteuerabführung über die Verkaufsumgebung erfolgen kann. Die Abgabe wird vom Serviceprovider zum Zeitpunkt der Verzollung eingezogen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosten per „Cash against Documents“ abgerechnet werden. Dies geschieht über ein Deposit beim Serviceprovider, basierend auf der Anzahl der pro Monat bearbeiteten Anmeldepositionen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, einen guten Überblick über die Anzahl der Anmeldepositionen zu haben, die sie monatlich bearbeiten. Nicht nur die Anzahl der Pakete zählt, sondern auch der Aufbau der Sendungen und die Art und Weise, wie Produkte angemeldet werden. Europäische Bearbeitungsgebühr ab November 2026 erwartet Zusätzlich zur 3-€-Abgabe pro Anmeldeposition wird ab dem 1. November 2026 auch eine europäische Bearbeitungsgebühr erwartet. Diese wird voraussichtlich bei etwa 2 € pro Sendung liegen. Ziel dieses europäischen Ansatzes ist es, mehr E-Commerce-Sendungen gemeinsam per Container nach Europa transportieren zu lassen. Damit soll es dem Zoll erleichtert werden, den stark gewachsenen Warenstrom kleiner Pakete aus Nicht-EU-Ländern zu überwachen. Das Wachstum des internationalen E-Commerce hat in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Einzelsendungen geführt. Für die Zollbehörden bedeutet dies einen zusätzlichen Druck bei der Kontrolle, Bearbeitung und Durchsetzung. Indem Sendungen gebündelter nach Europa gelangen, soll dieser Prozess besser steuerbar werden. Was bedeutet das für E-Commerce-Unternehmen? Für E-Commerce-Unternehmen, Fulfillment-Dienstleister und Importeure ist es wichtig, sich auf die neue Situation vorzubereiten. Auch ohne nationale Bearbeitungsgebühr ändern sich ab dem 1. Juli 2026 die Kosten und Prozesse rund um Import-Sendungen. Besonders bei niedrigen Bestellwerten kann eine feste Abgabe pro Anmeldeposition relativ schwer ins Gewicht fallen. Ein zusätzlicher Kostenfaktor von 3 € oder mehr pro Sendung kann die Preisgestaltung, die Rentabilität und die Wahl bestimmter Logistikrouten beeinflussen. Mehr Fokus auf Bündelung und korrekte Anmeldung Die neuen Regeln machen korrekte Zolldaten noch wichtiger. Denken Sie an korrekte Warenbeschreibungen, HS-Codes, Werte, Ursprung und die Anzahl der Anmeldepositionen pro Sendung. Fehler oder Unklarheiten können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder ergänzenden Kontrollen führen. Zudem wird es für Unternehmen relevanter, die Art und Weise zu prüfen, wie Waren nach Europa gelangen. Einzelne Paketströme aus Nicht-EU-Ländern können durch die neuen Abgaben teurer und administrativ aufwendiger werden. Gebündelte Importströme können in manchen Fällen mehr Übersicht und Effizienz bieten. Vorbereitung auf den 1. Juli 2026 Die wichtigste Schlussfolgerung ist, dass die Niederlande keine zusätzliche nationale Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen einführen. Das nimmt einen Teil der Unsicherheit. Gleichzeitig bleibt die europäische Änderung zum 1. Juli 2026 bestehen. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Standardabgabe von 3 € pro Anmeldeposition für E-Commerce-Sendungen bis zu 150 €. Ab dem 1. November 2026 folgt voraussichtlich eine europäische Bearbeitungsgebühr von etwa 2 €. Für Unternehmen, die von internationalen E-Commerce-Sendungen abhängig sind, ist dies der Moment, Prozesse, Volumina und Kostenstrukturen neu zu bewerten. Indem Sie jetzt Einblick in Anmeldepositionen, Produktdaten und Importströme gewinnen, vermeiden Sie Überraschungen, wenn die neuen Regeln in Kraft treten.

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